Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung
Ein Ehemann hatte versehentlich in seiner Einkommensteuererklärung 2008 als Datum der Eheschließung den 20. August 2009 statt des 20. Septembers 2008 angegeben. Er wurde bestandskräftig als Alleinstehender zur Einkommensteuer veranlagt.