Zahlung für Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann abziehbar sein
Ausgleichszahlungen, die ein Steuerpflichtiger an seinen früheren Ehepartner zur Abfindung des Versorgungsausgleichs leistet, können als Sonderausgaben abziehbar sein. So entscheid das Schleswig Holsteinische Finanzgericht.