Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden
Ist bei einem zum Nachlass gehörenden Grundstück noch zu Lebzeiten des Erblassers ein Schaden entstanden, können die Kosten zur Schadensbeseitigung nicht vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden.