Begrenzung der 1 % Regelung auf 50 % der Fahrzeugkosten ist nicht möglich
Im Betriebsvermögen eines Immobilienmaklers befand sich ein gebraucht erworbener Pkw. Für diesen fielen im Streitjahr Gesamtkosten von rund 11.000 € an. Nach der 1 % Regelung errechnete sich ein privater Nutzungswert von 7.680 €.